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Antworten auf Ihre Fragenzur Betreuung zu Hause
Betreuung zu Hause wirft viele Fragen auf. Hier finden Sie klare Antworten, damit Sie sich in Ruhe orientieren können.
I.Allgemein
Wobei unterstützt Nah & Da?
Nah & Da organisiert Alltagsbetreuung zu Hause: Eine Betreuungskraft lebt im Haushalt und begleitet Ihre Angehörigen im Alltag. Von der ersten Einschätzung über die Auswahl bis zur laufenden Begleitung haben Sie eine feste Ansprechperson. Sie stimmt sich auch mit Pflegedienst, Sanitätshaus und Ärzten ab.
Worin unterscheiden sich Alltagsbetreuung und 24-Stunden-Pflege?
Der Unterschied liegt vor allem im Begriff. „24-Stunden-Pflege“ ist umgangssprachlich entstanden und beschreibt selten, was rechtlich möglich ist. Gemeint ist eine Betreuungskraft, die für einen festgelegten Zeitraum im Haushalt lebt und im Alltag unterstützt: bei Haushalt, Körperpflege und Tagesstruktur. Bei Nah & Da heißt das Alltagsbetreuung. Medizinische Fachleistungen bleiben Aufgabe eines Pflegedienstes, mit dem die Betreuung abgestimmt wird.
Für wen eignet sich Betreuung zu Hause?
Alltagsbetreuung zu Hause eignet sich für Menschen, die Unterstützung im täglichen Leben brauchen und in ihrer vertrauten Umgebung bleiben möchten. Sie verbindet Hilfe im Haushalt mit persönlicher Begleitung, Tagesstruktur und Gesellschaft. Für viele Familien ist sie eine gute Alternative zum Pflegeheim, sofern ein Pflegedienst die medizinische Versorgung übernimmt.
In welchen Regionen ist Nah & Da tätig?
Der Schwerpunkt liegt im Raum Heilbronn, im Umkreis von etwa 100 Kilometern. Eigene Seiten gibt es für Heilbronn, Stuttgart, Ludwigsburg, Pforzheim, Heidelberg und Mosbach. Dazu kommen der Hohenlohekreis, der Rems-Murr-Kreis und der Landkreis Esslingen. Auch der Enzkreis, der Neckar-Odenwald-Kreis und der Rhein-Neckar-Kreis gehören dazu. Außerhalb dieses Gebiets ordnen wir Ihre Situation gemeinsam mit Ihnen ein.
Ist das erste Gespräch kostenlos?
Ja. Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Es hilft Ihnen, Ihre Situation in Ruhe einzuordnen, ohne sich sofort zu entscheiden.
Brauche ich einen Pflegegrad für Betreuung zu Hause?
Nein. Alltagsbetreuung zu Hause ist auch ohne Pflegegrad möglich. Ein anerkannter Pflegegrad öffnet zusätzlich den Zugang zu Leistungen der Pflegekasse, etwa zum Pflegegeld oder zur Verhinderungspflege. Das senkt Ihren Eigenanteil spürbar.
II.Betreuungskraft
Woher kommen die Betreuungskräfte?
Die Betreuungskräfte kommen aus Polen, Rumänien, Kroatien und Litauen. Sie arbeiten über geprüfte Partneragenturen im Entsendemodell nach EU-Recht. Die A1-Bescheinigung, der Nachweis über die Sozialversicherung im Heimatland, wird mit Beginn des Einsatzes beantragt. Die Betreuung kann sofort beginnen, die Bescheinigung liegt im Laufe des Einsatzes vor und wird Ihnen auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Wie wählt Nah & Da die Betreuungskräfte aus?
Vor jeder Vermittlung lernen wir mehrere Betreuungskräfte in einem Bewerbungsgespräch kennen und prüfen ihre Eignung für Ihre Situation. Sie erhalten das Profil, das am besten passt. Passt es für Sie nicht, bekommen Sie ein zweites Profil.
Welche Sprachkenntnisse haben die Betreuungskräfte?
Die Deutschkenntnisse liegen je nach Betreuungskraft zwischen A2 und B1/B2 nach dem Europäischen Referenzrahmen. A2 bedeutet Grundkenntnisse für den Alltag, B1/B2 eine selbstständige Verständigung. Welches Niveau zu Ihrer Situation passt und was das für die Kosten bedeutet, besprechen wir im persönlichen Gespräch.
Wie lange bleibt eine Betreuungskraft?
Ein Einsatz dauert mindestens sechs Wochen. So lernen sich Ihre Angehörigen und die Betreuungskraft in Ruhe kennen. Passt es menschlich, lässt sich die Einsatzzeit je nach Vertrag auf zwei bis sechs Monate verlängern.
Wie läuft ein Wechsel der Betreuungskraft ab?
Den Wechsel organisieren wir möglichst nahtlos, sodass die nächste Betreuungskraft direkt anschließt. Sie wird nach demselben Verfahren ausgewählt. Klappt der nahtlose Wechsel einmal nicht, übergeben die Betreuungskräfte telefonisch. Zusätzlich sind wir vor Ort und helfen beim Übergang.
Wie verläuft die Eingewöhnungszeit?
Die ersten rund sieben Tage sind eine Zeit des Kennenlernens. Betreuungskraft und Familie finden ihren gemeinsamen Rhythmus, Abläufe spielen sich ein und Gewohnheiten werden sichtbar. Kleine Anpassungen in dieser Phase sind normal. Ihre Ansprechperson begleitet die Eingewöhnung und ist für Fragen erreichbar.
Ist die Betreuungskraft auch nachts da?
Ja. Nachts ist die Betreuungskraft in Bereitschaft. Braucht Ihr Angehöriger Hilfe, etwa beim Aufstehen, ist sie bis zu zweimal pro Nacht da, oder nach individueller Absprache. Zusätzlich prüfen wir gemeinsam passende Hilfsmittel, damit Ihre Angehörigen und die Betreuungskraft eine ruhige Nacht haben.
Übernimmt die Betreuungskraft medizinische Aufgaben oder gibt sie Medikamente?
Nein, medizinische Fachleistungen gehören nicht dazu. Injektionen, Wundversorgung oder ärztlich angeordnete Medikamentengabe übernehmen qualifizierte ambulante Pflegedienste. Die Betreuungskraft erinnert an die Einnahme und achtet darauf, dass sie stattfindet. Medikamente richten und geben dürfen Betreuungskräfte nicht. Das übernehmen Angehörige oder ein Pflegedienst auf ärztliche Verordnung.
III.Kosten und Finanzierung
Was kostet eine 24-Stunden-Pflege?
Die Betreuung kostet ab 110 € pro Tag, also ab 3.300 € im Monat. Der genaue Betrag richtet sich nach dem Betreuungsbedarf und den Sprachkenntnissen der Betreuungskraft. Hinzu kommen Unterkunft und Verpflegung der Betreuungskraft sowie, je nach Vertrag, Reise- und Wechselkosten und Zuschläge an Feiertagen. Das Pflegegeld können Sie frei dagegenrechnen. Ihren persönlichen Richtwert zeigt der Kostenrechner. Zum Kostenrechner
Gilt an Feiertagen ein anderer Tagessatz?
Je nach Vertrag kann an sechs Feiertagen der doppelte Tagessatz anfallen: Neujahr, Ostersonntag, Ostermontag, Pfingstsonntag sowie der 1. und 2. Weihnachtsfeiertag. An allen anderen Tagen gilt der vereinbarte Tagessatz. Die genaue Regelung steht in Ihrem Vertrag.
Wer übernimmt Unterkunft und Verpflegung der Betreuungskraft?
Die Betreuungskraft lebt mit im Haushalt. Unterkunft und Verpflegung stellt die Familie.
Zahlt die Kranken- oder die Pflegekasse?
Die Rechnung für die Alltagsbetreuung zahlen Sie selbst. Nah & Da rechnet weder mit der Kranken- noch mit der Pflegekasse direkt ab. Ein Teil der Kosten lässt sich trotzdem ausgleichen: Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse monatlich Pflegegeld, das frei verwendbar ist. Die Krankenkasse übernimmt keine Kosten der Alltagsbetreuung. Medizinische Behandlungspflege durch einen Pflegedienst kann sie auf ärztliche Verordnung übernehmen (§ 37 SGB V).
Welche Leistungen der Pflegekasse kann ich nutzen?
Je nach Pflegegrad stehen verschiedene Leistungen zur Verfügung:
- Pflegegeld (ab Pflegegrad 2): 347 bis 990 € im Monat, frei verwendbar
- Verhinderungspflege (ab Pflegegrad 2): gemeinsam mit der Kurzzeitpflege bis zu 3.539 € im Jahr, sofern eine pflegende Person aus der Familie vertreten wird
- Entlastungsbetrag (ab Pflegegrad 1): bis zu 131 € im Monat für zugelassene Angebote, oft schon für den Pflegedienst verplant
Stand 2026. Im Gespräch ordnen wir ein, was in Ihrer Situation möglich ist.
Wird das Pflegegeld rückwirkend gezahlt?
Das Pflegegeld wird ab dem Monat des Antrags gezahlt, sobald der Pflegegrad bewilligt ist. Die Beträge seit dem Antrag zahlt die Pflegekasse nach. Für die Zeit vor dem Antrag gibt es kein Pflegegeld. Ein früher Antrag lohnt sich deshalb. (§ 33 SGB XI)
Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?
Ja. Kosten für Pflege- und Betreuungsleistungen im Haushalt der betreuten Person lassen sich nach § 35a EStG absetzen. Abziehbar sind 20 % der Kosten, höchstens 4.000 € im Jahr, direkt von der Steuerschuld. Pflegen Angehörige zusätzlich selbst und unentgeltlich, kommt der Pflege-Pauschbetrag in Frage (§ 33b Abs. 6 EStG). Die Einzelheiten klärt Ihre Steuerberatung.
IV.Ablauf und Beginn
Wie läuft die Betreuung mit Nah & Da ab?
In fünf Schritten:
- Erstgespräch: Sie schildern uns Ihre Situation.
- Besuch bei Ihnen zu Hause: Wir lernen Ihre Angehörigen und den Alltag kennen.
- Auswahl der Betreuungskraft: Sie erhalten ein passendes Profil.
- Beginn der Betreuung: Die Betreuungskraft zieht bei Ihren Angehörigen ein.
- Laufende Begleitung: Ihre Ansprechperson meldet sich je nach Bedarf alle ein bis zwei Wochen.
Wie schnell kann die Betreuung beginnen?
In der Regel beginnt die Betreuung innerhalb von 1 bis 2 Wochen. Ist es eilig, ist ein früherer Beginn oft möglich. Voraussetzung ist, dass alle Angaben zu Ihrer Situation vorliegen.
Kommen Sie persönlich zu uns nach Hause?
Ja. Vor jeder Vermittlung besuchen wir Sie und Ihre Angehörigen zu Hause. So lernen wir die Situation, die Räume und die Gewohnheiten kennen. Beim ersten Einsatz sind wir ebenfalls persönlich vor Ort.
Wozu dient der Erhebungsbogen?
Im Erhebungsbogen halten wir fest, was Ihre Angehörigen im Alltag brauchen: Tagesstruktur und Gewohnheiten, Unterstützungsbedarf, Mobilität, Bedarf in der Nacht und die Wohnsituation. Auch Ihre Wünsche an die Betreuungskraft gehören dazu. Der Bogen ist die Grundlage für die Auswahl der Betreuungskraft. Je nach Familie füllen wir ihn gemeinsam aus, oder Sie erhalten ihn zum Ausfüllen. Sobald er vorliegt, kann die Betreuung beginnen.
Wir kommen gerade aus dem Krankenhaus. Können Sie zeitnah helfen?
Ja. Ein Krankenhausaufenthalt ist häufig der Moment, in dem Familien zum ersten Mal über Betreuung zu Hause nachdenken. Gemeinsam ordnen wir ein, was in Ihrer Situation bis zur Entlassung realistisch möglich ist.
V.Im Alltag
Welche Aufgaben übernimmt die Betreuungskraft im Alltag?
Die Betreuungskraft übernimmt Einkauf, Kochen und Haushalt, begleitet bei Ankleiden und Körperpflege und gibt dem Tag Struktur. Dazu kommen Gesellschaft, Spaziergänge und die Begleitung zu Arztterminen. Medizinische Fachleistungen gehören nicht dazu.
Wie werden freie Tage der Betreuungskraft geregelt?
Die Betreuungskraft hat pro Woche einen freien Tag oder zwei freie halbe Tage. Wer die Betreuung in dieser Zeit übernimmt, besprechen wir mit Ihnen im persönlichen Gespräch.
Passt etwas nicht, wie geht es weiter?
Sie melden sich bei Ihrer Ansprechperson. Gemeinsam schauen wir, was sich anpassen lässt. Das kann ein Gespräch sein, eine Änderung im Ablauf oder ein Wechsel der Betreuungskraft.
Bleiben Angehörige eingebunden?
Ja. Die Entscheidungen treffen Sie und Ihre Familie. Ihre Ansprechperson meldet sich je nach Bedarf alle ein bis zwei Wochen, telefonisch oder mit einem Besuch vor Ort. Sobald sich etwas verändert, informieren wir Sie.
VI.Für Angehörige
Meine Angehörigen möchten keine Betreuungskraft. Was kann ich tun?
Ein unverbindliches Gespräch ist oft ein guter erster Schritt, bei dem noch nichts entschieden wird. Viele Menschen empfinden eine fremde Person im Haushalt zunächst als Einschränkung ihrer Selbstständigkeit. Das ist verständlich. Auf Wunsch besuchen wir Ihre Angehörigen persönlich und lernen sie ohne Druck kennen. Oft baut schon dieses Gespräch Unsicherheiten ab.
Ich arbeite Vollzeit oder wohne weit weg. Wie hilft mir das?
Die Koordination liegt bei uns. Ihre Ansprechperson stimmt sich vor Ort ab und hält Sie regelmäßig auf dem Laufenden. Auch aus einer anderen Stadt oder aus dem Ausland lässt sich die Betreuung so gut begleiten, zum Beispiel aus der Schweiz. Sie gewinnen Zeit für Ihre Arbeit, Ihre Familie und die gemeinsamen Stunden mit Ihren Angehörigen.
Ihre Frage war nicht dabei?
Ihre Frage beantworten wir persönlich. Im Gespräch klären wir, was Sie wissen möchten.

