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Ratgeber · Wohnformen

Betreutes Wohnen: Kosten, auch ohne Pflegegrad

ca. 2 Minuten Lesezeit

Was ist betreutes Wohnen?

Beim betreuten Wohnen lebt man in einer eigenen Wohnung, meist barrierearm und in einer Anlage mit anderen älteren Menschen. Zum Angebot gehört ein Grundservice, etwa ein Hausnotruf und eine Ansprechperson zu festen Zeiten. Der Begriff ist nicht geschützt. Was genau enthalten ist, unterscheidet sich deshalb stark von Anlage zu Anlage.

Woraus setzen sich die Kosten zusammen?

PostenWas er umfasst
Miete oder Kaufpreisdie Wohnung selbst, oft etwas teurer als eine vergleichbare normale Wohnung
NebenkostenHeizung, Wasser, Hausreinigung wie bei jeder Wohnung
Grundservice (Betreuungspauschale)Pflicht für alle Bewohner, laut Verbraucherzentrale meist 100 bis 150 € im Monat, etwa für Hausnotruf und Ansprechperson
Wahlleistungennach Bedarf gebucht, zum Beispiel Mittagessen, Reinigung der Wohnung, Wäsche
Pflegedurch einen ambulanten Pflegedienst, getrennt abgerechnet

Betreutes Wohnen ohne Pflegegrad

Ohne Pflegegrad zahlen Bewohner Miete, Grundservice und Wahlleistungen vollständig selbst. Zwei Hilfen kommen trotzdem in Frage:

  • Wohngeld: Bei geringem Einkommen gibt es unter Umständen einen Zuschuss zur Miete.
  • Sozialamt: Bezieht jemand bereits Sozialhilfe, kann das Sozialamt angemessene Mietkosten und die Grundpauschale übernehmen (Verbraucherzentrale).

Betreutes Wohnen mit Pflegegrad

Mit Pflegegrad gelten dieselben Leistungen wie in jeder eigenen Wohnung:

  • Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1, bis zu 131 € im Monat, etwa für anerkannte Angebote im Alltag
  • Pflegegeld oder Pflegesachleistung ab Pflegegrad 2
  • Tages- und Nachtpflege mit eigenem Budget
  • Zuschuss für Umbauten, bis zu 4.180 € je Maßnahme

Die Kosten der Wohnung selbst und den Grundservice übernimmt die Pflegekasse nicht.

Worauf Sie beim Vertrag achten

  • Welche Leistungen enthält der Grundservice genau?
  • Wie hoch sind Wahlleistungen, und lassen sie sich jederzeit abbestellen?
  • Sind Miet- und Betreuungsvertrag getrennt, und wie lassen sie sich kündigen?
  • Was passiert, sobald mehr Pflege nötig wird?
  • Gilt das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz? Es schützt Bewohner unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei Kündigung und Preiserhöhungen.

Wo liegen die Grenzen?

Betreutes Wohnen setzt voraus, dass jemand weitgehend selbstständig lebt. Wächst der Bedarf, etwa bei fortschreitender Demenz oder in der Nacht, reicht der Grundservice nicht mehr aus. Dann kommen ein Pflegedienst, eine Betreuung zu Hause oder ein Pflegeheim in Frage. Einen Vergleich der Wohnformen finden Sie im Betreuung zu Hause, betreutes Wohnen oder Pflegeheim?.

Quellen
  • Verbraucherzentrale: Betreutes Wohnen, Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz
  • § 40, § 41, § 45b SGB XI (gesetze-im-internet.de)

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