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Ratgeber · Pflegegrad

Pflegegrad beantragen: Ablauf, Begutachtung, Widerspruch

ca. 4 Minuten Lesezeit

Was ist ein Pflegegrad?

Der Pflegegrad beschreibt, wie stark die Selbstständigkeit eines Menschen eingeschränkt ist. Es gibt fünf Pflegegrade. Von ihnen hängt ab, welche Leistungen die Pflegekasse zahlt. Bis Ende 2016 hießen sie Pflegestufen. Wer heute nach „Pflegestufe 4" sucht, meint meist Pflegegrad 4.

PflegegradBeeinträchtigung der SelbstständigkeitPunkte
1gering12,5 bis unter 27
2erheblich27 bis unter 47,5
3schwer47,5 bis unter 70
4schwerste70 bis unter 90
5schwerste, mit besonderen Anforderungen an die Versorgung90 bis 100

Quelle: § 15 SGB XI

Wie wird der Pflegegrad ermittelt?

Die Gutachterin oder der Gutachter prüft sechs Lebensbereiche, die sogenannten Module. Jedes Modul fließt mit einem festen Anteil in die Gesamtpunktzahl ein:

ModulAnteil
Mobilität10 %
Geistige und kommunikative Fähigkeiten oder Verhalten und psychische Problemlagen (der höhere Wert zählt)15 %
Selbstversorgung, etwa Waschen, Anziehen, Essen40 %
Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen, etwa Medikamente, Arztbesuche20 %
Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte15 %

Maßgeblich ist, was jemand selbstständig kann. Eine Diagnose allein entscheidet nicht über den Pflegegrad.

So beantragen Sie einen Pflegegrad

  • Antrag stellen: bei der Pflegekasse, die bei der Krankenkasse angesiedelt ist. Ein Anruf oder ein formloses Schreiben genügt. Den Antrag kann auch eine bevollmächtigte Person stellen.
  • Begutachtung: Der Medizinische Dienst kündigt einen Termin an, meist zu Hause, teilweise auch am Telefon. Privat Versicherte werden von Medicproof begutachtet.
  • Bescheid: Die Pflegekasse entscheidet auf Grundlage des Gutachtens und teilt den Pflegegrad schriftlich mit.
  • Leistungen: Sie gelten ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde (§ 33 SGB XI).

Wie Sie sich gut vorbereiten: Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vorbereiten

Wie lange dauert es?

Die Pflegekasse entscheidet spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags. Überschreitet sie die Frist aus Gründen, die sie selbst zu vertreten hat, zahlt sie 70 € für jede begonnene Woche der Verzögerung (§ 18c SGB XI). Für einige Situationen gelten kürzere Fristen, etwa bei einem Aufenthalt im Krankenhaus.

Welche Leistungen gibt es je Pflegegrad?

Schon ab Pflegegrad 1 gibt es erste Leistungen. Mit jedem höheren Pflegegrad kommen weitere dazu. Eine Auswahl, Stand 2026:

Leistungab PflegegradBetrag
Entlastungsbetrag, etwa für Tagespflege oder anerkannte Angebote im Alltag1bis zu 131 € im Monat
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, etwa Handschuhe oder Bettschutz1bis zu 42 € im Monat
Zuschuss für Umbauten in der Wohnung, etwa ein bodengleiches Bad1bis zu 4.180 € je Maßnahme
Pflegegeld2347 bis 990 € im Monat
Pflegesachleistung für einen Pflegedienst2bis zu 796 bis 2.299 € im Monat
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege2gemeinsam bis zu 3.539 € im Jahr

Quellen: § 36, § 37, § 40, § 42a, § 45b SGB XI

Pflegegrad 4 im Überblick

Pflegegrad 4 steht für schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Betroffene brauchen bei vielen Tätigkeiten des Alltags Hilfe. Die wichtigsten Leistungen 2026:

LeistungPflegegrad 4
Pflegegeld800 € im Monat
Pflegesachleistung (höchstens)1.859 € im Monat
Verhinderungs- und Kurzzeitpflegegemeinsam bis zu 3.539 € im Jahr

Eine Übersicht aller Beträge steht im Pflegegeld 2026.

Verschlechtert sich die Situation, ist ein Antrag auf Höherstufung jederzeit möglich. Dann folgt eine neue Begutachtung.

Mit dem Ergebnis nicht einverstanden?

Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Das Gutachten können Sie bei der Pflegekasse anfordern, um die Punkte zu prüfen. Wie Sie dabei vorgehen: Widerspruch gegen den Pflegegrad

Häufige Fragen

Wer darf den Antrag stellen?

Die pflegebedürftige Person selbst oder jemand mit Vollmacht, etwa ein Angehöriger. Liegt eine rechtliche Betreuung vor, stellt die Betreuerin oder der Betreuer den Antrag.

Lohnt sich ein Antrag auch bei leichten Einschränkungen?

Ja. Schon ab Pflegegrad 1 gibt es erste Leistungen, wie die Tabelle oben zeigt. Außerdem zählt der Antragsmonat für alle späteren Leistungen.

Gilt der Pflegegrad für immer?

Nein. Ändert sich die Situation, ist jederzeit ein neuer Antrag möglich, auf Höherstufung oder, falls es besser geht, auch auf Herabstufung. Die Pflegekasse kann ebenfalls eine neue Begutachtung veranlassen.

Geplante Änderungen

Der Entwurf für eine Pflegereform (Stand Juni 2026) sieht vor, Leistungen neu zu bündeln. Die Einstufung in fünf Pflegegrade ist davon nach bisherigem Stand nicht betroffen. Beschlossen ist noch nichts. Sobald sich etwas ändert, aktualisieren wir diesen Artikel.

Unterstützung beim Antrag

Kostenlose und neutrale Hilfe beim Antrag bietet der Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe. Wie eine Betreuung zu Hause zum Pflegegrad passt, besprechen wir mit Ihnen im persönlichen Gespräch.

Quellen
  • § 15, § 18c, § 33, § 36, § 37, § 40, § 42a, § 45b SGB XI (gesetze-im-internet.de)
  • Verbraucherzentrale: Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

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