Wer begutachtet?
Für gesetzlich Versicherte kommt der Medizinische Dienst. Bis 2020 hieß er Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK). Privat Versicherte werden von Medicproof begutachtet. Beauftragt werden beide von der Pflegekasse, sobald ein Antrag auf einen Pflegegrad vorliegt.
Wie läuft der Termin ab?
Der Termin wird schriftlich angekündigt, damit Angehörige oder eine Vertrauensperson dabei sein können. Meist kommt die Gutachterin oder der Gutachter nach Hause, in manchen Fällen wird am Telefon begutachtet. Dabei gibt es Fragen zum Alltag und lässt sich einzelne Tätigkeiten zeigen, etwa das Aufstehen oder Gehen. Bewertet werden sechs Lebensbereiche, von der Mobilität bis zu sozialen Kontakten. Welche das sind und wie sie gewichtet werden: Pflegegrad beantragen
Welche Unterlagen helfen?
Legen Sie zum Termin bereit, was die Situation belegt:
- ärztliche Berichte und Entlassungspapiere aus Klinik oder Reha
- den aktuellen Medikamentenplan
- einen Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden
- eine Liste der Hilfsmittel, etwa Rollator oder Pflegebett
- Unterlagen eines Pflegedienstes, falls einer bereits kommt
- eigene Notizen zum Alltag
Quelle: Verbraucherzentrale
Warum sich Notizen lohnen
Viele Einschränkungen zeigen sich nicht in einer Stunde Besuch. Notieren Sie deshalb ein bis zwei Wochen lang, wobei Hilfe nötig war: morgens beim Anziehen, beim Essen, beim Toilettengang, nachts, bei Arztterminen. Solche Notizen werden oft Pflegetagebuch genannt. Sie helfen im Gespräch und später auch bei einem möglichen Widerspruch.
Welche Fragen Sie erwarten
Die Fragen folgen den sechs Lebensbereichen des Gutachtens. Überlegen Sie vorher, was in jedem Bereich im Alltag gelingt und wobei Hilfe nötig ist:
| Bereich | Typische Fragen |
|---|---|
| Mobilität | Aufstehen, Umsetzen vom Bett in den Stuhl, Gehen in der Wohnung, Treppen |
| Geistige und kommunikative Fähigkeiten | Orientierung zu Zeit und Ort, Erinnern, Gespräche folgen, Entscheidungen im Alltag |
| Verhalten und psychische Problemlagen | Unruhe, nächtliches Umherlaufen, Ängste, Abwehr bei der Pflege |
| Selbstversorgung | Waschen, Anziehen, Essen und Trinken, Toilettengang |
| Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen | Medikamente, Blutzucker messen, Arzttermine, Therapien |
| Alltag und soziale Kontakte | Tagesablauf planen, sich beschäftigen, Kontakte pflegen |
Worauf es im Gespräch ankommt
- Ehrlich schildern: Viele Menschen zeigen sich beim Besuch von ihrer besten Seite. Das ist verständlich, verzerrt aber das Bild. Genauso wenig hilft es, Einschränkungen zu übertreiben. Gutachter erkennen beides schnell.
- Schwierige Tage beschreiben: Maßgeblich ist der Alltag über längere Zeit, nicht nur der Tag des Besuchs.
- Angehörige ergänzen lassen: Wer täglich unterstützt, weiß oft genauer, was im Alltag nicht mehr gelingt. Das gilt besonders bei Demenz oder Scham.
- Nachfragen: Unklare Fragen dürfen Sie jederzeit nachfragen.
Wie es nach der Begutachtung weitergeht
Der Medizinische Dienst schickt sein Gutachten an die Pflegekasse. Die Pflegekasse entscheidet spätestens 25 Arbeitstage nach dem Antrag und teilt den Pflegegrad schriftlich mit. Das Gutachten können Sie bei der Pflegekasse anfordern. Passt das Ergebnis nicht zur Situation, ist innerhalb eines Monats ein Widerspruch möglich: Widerspruch gegen den Pflegegrad
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Begutachtung?
Das hängt von der Situation ab. Planen Sie genug Zeit ein, damit alle Fragen in Ruhe besprochen werden können.
Kann die Begutachtung im Krankenhaus stattfinden?
Ja, in bestimmten Fällen begutachtet der Medizinische Dienst auch im Krankenhaus oder in der Reha. Dann gelten kürzere Fristen für die Entscheidung.
Wer hilft bei der Vorbereitung?
Der Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe berät kostenlos und neutral, auch zur Begutachtung.
- Verbraucherzentrale: Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, so können Sie sich vorbereiten
- § 15, § 18c SGB XI (gesetze-im-internet.de)

