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Ratgeber · Kosten

Pflegegeld 2026: Höhe, Anspruch und Verwendung

ca. 4 Minuten Lesezeit

Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?

PflegegradPflegegeld pro Monat
1kein Pflegegeld
2347 €
3599 €
4800 €
5990 €

Die Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025 und sind 2026 unverändert (§ 37 Abs. 1 SGB XI).

Wer bekommt Pflegegeld?

Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause versorgt werden. Sie stellen die nötige Pflege, Betreuung und Hilfe im Haushalt selbst sicher, etwa durch Angehörige, Bekannte oder eine Betreuungskraft. Das Geld geht an die pflegebedürftige Person, nicht an die Helfenden.

Wofür darf das Pflegegeld verwendet werden?

Das Pflegegeld ist nicht zweckgebunden. Viele Familien geben es an pflegende Angehörige weiter, als Anerkennung für ihre Zeit. Andere nutzen es, um eine Betreuung zu Hause mitzufinanzieren. Beides ist möglich. Eine Abrechnung gegenüber der Pflegekasse ist nicht nötig.

Gut zu wissen: Geben Pflegebedürftige das Pflegegeld an Angehörige weiter, die sie pflegen, bleibt es für diese in der Regel steuerfrei (§ 3 Nr. 36 EStG).

Wie beantragen Sie Pflegegeld?

  • Antrag bei der Pflegekasse: Die Pflegekasse ist bei der Krankenkasse angesiedelt. Ein Antrag genügt, auch telefonisch.
  • Begutachtung: Der Medizinische Dienst (bei Privatversicherten Medicproof) besucht die pflegebedürftige Person und schätzt den Pflegegrad ein.
  • Bescheid: Die Pflegekasse entscheidet über den Pflegegrad.
  • Zahlung ab dem Antragsmonat: Das Pflegegeld wird ab dem Monat des Antrags gezahlt, sobald der Pflegegrad bewilligt ist. Für die Zeit vor dem Antrag gibt es nichts (§ 33 SGB XI). Ein früher Antrag lohnt sich deshalb.

Mehr dazu: Pflegegrad beantragen: Ablauf, Begutachtung, Widerspruch

Welche Beratung ist Pflicht?

Wer Pflegegeld bezieht, nimmt einmal im Halbjahr einen Beratungsbesuch wahr, zum Beispiel durch einen Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist zusätzlich einmal im Vierteljahr ein freiwilliger Besuch möglich. Bleibt die Pflichtberatung aus, kürzt die Pflegekasse das Pflegegeld, im Wiederholungsfall entzieht sie es (§ 37 Abs. 3 und 6 SGB XI).

Wann wird das Pflegegeld gekürzt?

  • Pflegedienst über die Pflegekasse: Rechnet zusätzlich ein Pflegedienst über die Pflegesachleistung ab, sinkt das Pflegegeld anteilig. Das nennt sich Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI).
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: In dieser Zeit wird die Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt, für bis zu acht Wochen im Jahr (§ 37 Abs. 2 SGB XI).
  • Fehlende Pflichtberatung: Kürzung, im Wiederholungsfall Entzug (siehe oben).

Keine Kürzung im Krankenhaus: Während einer vollstationären Krankenhausbehandlung oder einer Reha läuft das Pflegegeld in den ersten acht Wochen weiter (§ 34 Abs. 2 SGB XI).

Pflegegeld oder Pflegesachleistung?

Neben dem Pflegegeld gibt es die Pflegesachleistung. Sie wird direkt mit einem zugelassenen Pflegedienst abgerechnet und nicht ausgezahlt. Die Beträge sind höher, das Geld ist aber an den Pflegedienst gebunden (§ 36 SGB XI).

PflegegradPflegegeldPflegesachleistung (höchstens)
2347 €796 €
3599 €1.497 €
4800 €1.859 €
5990 €2.299 €

Beides lässt sich kombinieren. Beispiel: Bei Pflegegrad 3 nutzt ein Pflegedienst 40 % der Sachleistung. Dann zahlt die Pflegekasse zusätzlich 60 % des Pflegegeldes aus, also rund 359 € im Monat (§ 38 SGB XI).

Häufige Fragen

Gibt es bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?

Nein. Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 steht unter anderem der Entlastungsbetrag zur Verfügung.

Brauche ich einen Nachweis, wofür ich das Pflegegeld ausgebe?

Nein. Das Pflegegeld ist frei verwendbar. Nachzuweisen ist nur die halbjährliche Pflichtberatung.

Läuft das Pflegegeld im Urlaub der Angehörigen weiter?

Ja, zur Hälfte, sobald eine Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege genutzt wird, für bis zu acht Wochen im Jahr. Bei stundenweiser Verhinderungspflege unter acht Stunden am Tag wird es nicht gekürzt.

Pflegegeld und Betreuung zu Hause

Bei einer Betreuung zu Hause zahlt die Familie die Rechnung selbst. Das Pflegegeld lässt sich frei dagegenrechnen und senkt so den Eigenanteil. Wie viel am Ende bleibt, zeigt der Kostenrechner.

Geplante Änderungen

Der Entwurf für eine Pflegereform (Stand Juni 2026) sieht vor, das Pflegegeld ab 2027 in ein neues Budget zu überführen. Beschlossen ist das noch nicht. Bis dahin gelten die Beträge oben. Sobald sich etwas ändert, aktualisieren wir diesen Artikel.

Quellen
  • § 33, § 34, § 36, § 37, § 38 SGB XI (gesetze-im-internet.de), Beträge ab 01.01.2025
  • § 3 Nr. 36 EStG (gesetze-im-internet.de)

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