Was ist Tages- und Nachtpflege?
Tagespflege: Pflegebedürftige verbringen den Tag in einer Einrichtung, mit Mahlzeiten, Beschäftigung und Gesellschaft, und schlafen zu Hause. Viele besuchen die Tagespflege an ein bis drei Tagen pro Woche.
Nachtpflege: Die Betreuung ist nachts in einer Einrichtung. Angebote sind selten.
Beide Formen heißen teilstationäre Pflege. Wer nach „Tagespflege zu Hause" sucht, meint oft eine Betreuung in der eigenen Wohnung. Das ist etwas anderes, lässt sich aber gut kombinieren (siehe unten).
Wie viel zahlt die Pflegekasse?
| Pflegegrad | Tages- und Nachtpflege pro Monat (höchstens) |
|---|---|
| 2 | 721 € |
| 3 | 1.357 € |
| 4 | 1.685 € |
| 5 | 2.085 € |
Der Betrag kommt zusätzlich zu Pflegegeld, Pflegesachleistung oder Kombinationsleistung. Er wird darauf nicht angerechnet. Die Beförderung von der Wohnung zur Einrichtung und zurück ist enthalten (§ 41 SGB XI).
Welche Kosten bleiben bei Ihnen?
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Pflege und Betreuung in der Einrichtung. Selbst zahlen Sie:
- Verpflegung in der Einrichtung
- Investitionskosten für Gebäude und Ausstattung
Für diese Eigenanteile lässt sich der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat einsetzen (§ 45b SGB XI).
Kombination mit Betreuung zu Hause
Tagespflege und eine Betreuungskraft im Haushalt ergänzen sich gut:
- Abwechslung: Die Tagespflege bringt Gesellschaft, Bewegung und Anregung außer Haus.
- Struktur: Feste Tage geben der Woche einen Rhythmus.
- Finanzierung: Das Budget der Tagespflege kommt zusätzlich zum Pflegegeld, das Sie für die Betreuung zu Hause einsetzen können.
Beispiel bei Pflegegrad 3: Das Pflegegeld von 599 € im Monat fließt in die Betreuung zu Hause. Für zwei Tage Tagespflege pro Woche stehen zusätzlich bis zu 1.357 € im Monat bereit.
Ob die Kombination passt, hängt vom Bedarf und von freien Plätzen in der Tagespflege ab. Wie sich beides im Alltag abstimmen lässt, besprechen wir mit Ihnen im persönlichen Gespräch.
So finden Sie einen Platz
Plätze in der Tagespflege sind in manchen Regionen knapp. Fragen Sie früh an und lassen Sie sich auf Wartelisten setzen. Der Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe kennt die Angebote vor Ort. Ein Probetag hilft Ihrem Angehörigen, die Einrichtung in Ruhe kennenzulernen.
- § 41, § 45b SGB XI (gesetze-im-internet.de), Beträge ab 01.01.2025

