0175 8927127Ihr Gespräch vereinbaren
  1. Start
  2. Ratgeber
  3. Hilfe für pflegende Angehörige: Welche Unterstützung es gibt
Ratgeber · Angehörige

Hilfe für pflegende Angehörige: Welche Unterstützung es gibt

ca. 3 Minuten Lesezeit

Beratung, die nichts kostet

Viele Fragen tauchen auf einmal auf: Welche Leistungen stehen zu? Wie läuft der Antrag? Wer hilft vor Ort? Antworten gibt die Pflegeberatung, auf die jede pflegebedürftige Person Anspruch hat (§ 7a SGB XI). Angehörige können sie einbeziehen. Beraten wird kostenlos, neutral und auf Wunsch zu Hause. Eine erste Anlaufstelle ist der Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe.

Pflegekurse

Die Pflegekassen bieten kostenlose Kurse für Angehörige an (§ 45 SGB XI). Dort lernen Sie zum Beispiel, wie Sie beim Aufstehen helfen, ohne sich selbst zu verletzen, oder wie der Umgang mit Demenz leichter gelingt. Die Schulung ist auch zu Hause möglich.

Auszeiten und Urlaub

Auch wer pflegt, braucht Pausen. Dafür gibt es mehrere Wege:

MöglichkeitWas sie bietet
VerhinderungspflegeVertretung zu Hause, zum Beispiel während Ihres Urlaubs
Kurzzeitpflegevorübergehende Versorgung in einer Einrichtung
Tages- und Nachtpflegestundenweise Betreuung außer Haus, mit eigenem Budget der Pflegekasse
Kur für pflegende AngehörigeVorsorge oder Reha über die Krankenkasse, falls die Gesundheit leidet

Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gibt es 2026 gemeinsam bis zu 3.539 € im Jahr. Details: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege 2026

Rente und soziale Absicherung

Pflegen Sie jemanden mit mindestens Pflegegrad 2 für mindestens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage, und arbeiten Sie selbst höchstens 30 Stunden pro Woche? Dann zahlt die Pflegekasse Beiträge in Ihre Rentenversicherung (§ 44 SGB XI). Die Pflegezeiten prüft der Medizinische Dienst bei der Begutachtung. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Sie außerdem gesetzlich unfallversichert und in der Arbeitslosenversicherung abgesichert.

Tipp

Nennen Sie bei der Begutachtung, wer wie viele Stunden pflegt. Die Pflegekasse meldet die Beiträge dann an die Rentenversicherung.

Steuer

Wer einen Angehörigen unentgeltlich selbst pflegt, kann den Pflege-Pauschbetrag geltend machen: 600 € bei Pflegegrad 2, 1.100 € bei Pflegegrad 3 und 1.800 € bei Pflegegrad 4 oder 5 im Jahr (§ 33b Abs. 6 EStG). Pflegen mehrere Personen, wird der Betrag geteilt.

Pflege und Beruf

Tritt eine Pflegesituation plötzlich ein, dürfen Beschäftigte bis zu zehn Arbeitstage fernbleiben. Für längere Zeiten gibt es Pflegezeit und Familienpflegezeit. Wie das im Einzelnen geht: Pflege und Beruf vereinbaren

Austausch mit anderen

Viele Angehörige erleben es als hilfreich, mit Menschen in ähnlicher Lage zu sprechen. Angehörigengruppen gibt es in vielen Städten, etwa bei der Alzheimer Gesellschaft oder über die Selbsthilfebüros. Welche Gruppen es in Ihrer Region gibt, steht auf unseren Regionalseiten.

Hilfe im Alltag

Wird die Pflege zu Hause dauerhaft zu viel, kann eine Betreuungskraft im Haushalt den Alltag übernehmen: Haushalt, Körperpflege, Gesellschaft. Angehörige gewinnen so wieder Zeit für Beruf, Familie und die gemeinsamen Stunden. Wie das bei Nah & Da abläuft: Leistungen und Kosten im Detail

Quellen
  • § 7a, § 44, § 45 SGB XI · § 33b Abs. 6 EStG (gesetze-im-internet.de)
  • Bundesministerium für Familie: wege-zur-pflege.de

Sie haben noch offene Fragen oder wünschen einen persönlichen Austausch?