Was leistet das Entlassmanagement?
Jedes Krankenhaus plant mit Patienten und Angehörigen, wie es nach der Entlassung weitergeht. Darauf besteht ein Anspruch (§ 39 Abs. 1a SGB V). Der Sozialdienst oder das Entlassmanagement klärt zum Beispiel, welche Hilfsmittel, Medikamente oder Pflege nötig sind. Das Krankenhaus darf für die ersten Tage nach der Entlassung auch Verordnungen ausstellen, etwa für Medikamente oder häusliche Krankenpflege.
Sprechen Sie das Entlassmanagement früh an, am besten schon in den ersten Tagen des Aufenthalts.
Pflegegrad schon im Krankenhaus beantragen
Zeichnet sich ab, dass Ihr Angehöriger nach der Entlassung Hilfe braucht, lässt sich der Antrag auf einen Pflegegrad schon im Krankenhaus stellen. Für diesen Fall gelten verkürzte Fristen für die Begutachtung. Leistungen gibt es ab dem Monat des Antrags. Wie der Antrag abläuft: Pflegegrad beantragen
Welche Hilfen gibt es nach der Entlassung?
| Hilfe | Wofür | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Häusliche Krankenpflege | Behandlungspflege durch einen Pflegedienst, etwa Wundversorgung oder Injektionen | Krankenkasse, auf ärztliche Verordnung (§ 37 SGB V) |
| Haushaltshilfe | Hilfe im Haushalt, falls niemand sonst im Haushalt das übernehmen kann | Krankenkasse, unter bestimmten Voraussetzungen (§ 38 SGB V) |
| Hilfsmittel | etwa Rollator, Pflegebett, Toilettenstuhl | Kranken- oder Pflegekasse |
| Kurzzeitpflege | vorübergehende Versorgung in einer Einrichtung | Pflegekasse ab Pflegegrad 2, sonst unter Umständen die Krankenkasse |
Übergangspflege im Krankenhaus
Lässt sich die Versorgung nach der Entlassung nicht rechtzeitig sicherstellen, etwa weil kein Pflegedienst oder Platz in der Kurzzeitpflege frei ist, besteht Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus. Sie dauert höchstens zehn Tage je Aufenthalt (§ 39e SGB V). In dieser Zeit sucht das Krankenhaus weiter nach einer Lösung.
Betreuung zu Hause planen
Möchte Ihr Angehöriger nach dem Krankenhaus zu Hause leben und braucht im Alltag viel Unterstützung? Dann kann eine Betreuungskraft im Haushalt eine Lösung sein. Wichtig ist ein guter Zeitplan:
- Früh anfragen: Je eher die Planung beginnt, desto ruhiger wird der Übergang.
- Zimmer vorbereiten: Die Betreuungskraft braucht ein eigenes, möbliertes Zimmer.
- Pflegedienst einbinden: Medizinische Aufgaben übernimmt weiterhin ein Pflegedienst.
- Unterlagen bereithalten: Entlassbrief, Medikamentenplan, Verordnungen.
Bei Nah & Da beginnt die Betreuung in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Wochen. Ist es eilig, ist ein früherer Beginn oft möglich. Ihr Gespräch vereinbaren
Checkliste für die Entlassung
- Entlassmanagement angesprochen
- Antrag auf Pflegegrad gestellt
- Entlassbrief und Medikamentenplan erhalten
- Verordnungen für Medikamente, Hilfsmittel und häusliche Krankenpflege geklärt
- Hilfsmittel zu Hause vorhanden
- Versorgung für die ersten Tage organisiert
- § 37, § 38, § 39 Abs. 1a, § 39e SGB V (gesetze-im-internet.de)
- GKV-Spitzenverband: Übergangspflege im Krankenhaus
- § 33 SGB XI (gesetze-im-internet.de)

