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Ratgeber · 24-Stunden-Pflege verstehen

24-Stunden-Pflege: Was eine Betreuungskraft darf und was nicht

ca. 3 Minuten Lesezeit

Wie ist „24 Stunden“ gemeint?

Der Begriff beschreibt die Anwesenheit im Haushalt, nicht die Arbeitszeit. Die Betreuungskraft wohnt bei der pflegebedürftigen Person und ist im Alltag da. Wie jede Beschäftigte hat sie Pausen, Ruhezeiten und freie Tage. Deshalb sprechen manche Anbieter lieber von Alltagsbetreuung oder Betreuung in häuslicher Gemeinschaft.

Welche Aufgaben übernimmt eine Betreuungskraft?

BereichBeispiele
HaushaltEinkaufen, Kochen, Waschen, Putzen, Ordnung halten
KörperpflegeHilfe beim Waschen, Duschen, Ankleiden, beim Toilettengang
Essen und TrinkenMahlzeiten zubereiten, beim Essen unterstützen, ans Trinken erinnern
Mobilitätbeim Aufstehen und Gehen helfen, Spaziergänge begleiten
Tagesstrukturfester Tagesablauf, Erinnerung an Termine und Medikamente
GesellschaftGespräche, Spiele, Vorlesen, Begleitung zu Arztterminen und Besuchen

Was darf eine Betreuungskraft nicht?

Medizinische Behandlungspflege ist Aufgabe von Pflegefachkräften, in der Regel eines ambulanten Pflegedienstes. Dazu gehören:

  • Medikamente richten und verabreichen
  • Injektionen, etwa Insulin
  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • weitere ärztlich verordnete Maßnahmen

Die Betreuungskraft darf an die Einnahme von Medikamenten erinnern und darauf achten, dass sie stattfindet. Richten und geben übernehmen Angehörige oder ein Pflegedienst (Quelle: pflege.de).

Freiheitsentziehende Maßnahmen wie Bettgitter, Gurte oder ruhigstellende Medikamente über längere Zeit brauchen die Genehmigung des Betreuungsgerichts, auch bei einer Vorsorgevollmacht (§ 1831 BGB). Eine Betreuungskraft entscheidet darüber nie allein.

Arbeitszeit, Nachtruhe und freie Tage

  • Arbeitszeit: Sie wird vertraglich festgelegt. Welche gesetzlichen Regeln genau gelten, hängt vom Beschäftigungsmodell ab. Für Beschäftigte, die in häuslicher Gemeinschaft betreuen, gibt es im Arbeitszeitgesetz eine Ausnahme (§ 18 ArbZG).
  • Mindestlohn: Er gilt auch für Betreuungskräfte, die aus dem Ausland entsandt werden, und zwar auch für Bereitschaftszeiten. Das hat das Bundesarbeitsgericht 2021 entschieden (Az. 5 AZR 505/20). Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der Mindestlohn 13,90 € pro Stunde.
  • Nachtruhe: Gelegentliches Aufstehen in der Nacht lässt sich vereinbaren. Regelmäßige Einsätze in der Nacht gehen über eine übliche Betreuung hinaus. Oft helfen zuerst Hilfsmittel, etwa ein Bewegungsmelder oder ein Nachtlicht.
  • Freie Zeit: Pausen und freie Tage gehören dazu. Wer die Betreuung in dieser Zeit übernimmt, wird vorher geklärt, etwa Angehörige oder ein Pflegedienst.

Welche Voraussetzungen gelten zu Hause?

  • ein eigenes, möbliertes Zimmer mit Tageslicht und abschließbarer Tür
  • Zugang zu Bad und Küche
  • Internet, damit sie Kontakt zur eigenen Familie halten kann
  • Verpflegung, die in der Regel die Familie stellt

Ein eigener Rückzugsort ist wichtig, damit Erholung möglich ist. Er ist eine Grundlage für eine gute Zusammenarbeit über Wochen und Monate.

Wie klappt das Zusammenleben?

Die ersten Tage sind eine Zeit des Kennenlernens. Hilfreich sind klare Absprachen zum Tagesablauf, zu freien Zeiten und zu Wünschen der pflegebedürftigen Person. Bei einer Entsendung durch ein ausländisches Unternehmen liegt das Weisungsrecht beim Arbeitgeber der Betreuungskraft. Absprachen zum Alltag sind üblich. Gibt die Familie umfassend Anweisungen wie ein Arbeitgeber, kann das rechtlich anders bewertet werden. Mehr dazu: 24-Stunden-Pflege ohne Agentur: Modelle im Überblick

Häufige Fragen

Welche Deutschkenntnisse haben Betreuungskräfte?

Das ist sehr unterschiedlich, von Grundkenntnissen bis zu einer sicheren Verständigung. Klären Sie vorab, welches Niveau für Ihre Situation nötig ist. Bessere Sprachkenntnisse wirken sich meist auf den Preis aus.

Kümmert sich die Betreuungskraft auch um weitere Personen im Haushalt?

Vereinbart wird die Betreuung einer bestimmten Person. Aufgaben für weitere Haushaltsmitglieder gehören in der Regel nicht dazu und werden vorher gesondert besprochen.

Quellen
  • pflege.de, Medikamentengabe (Stand 17.07.2026)
  • § 1831 BGB · § 18 ArbZG (gesetze-im-internet.de)
  • Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.06.2021, 5 AZR 505/20
  • Bundesregierung: Mindestlohn 2026
  • Gutachten „Rechtskonforme Betreuung in den eigenen vier Wänden", Prof. Thüsing im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums, August 2019

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