Die drei Modelle im Vergleich
| Direktanstellung | Selbstständige Betreuungskraft | Entsendung | |
|---|---|---|---|
| Arbeitgeber | die Familie | keiner, Auftrag an die Betreuungskraft | Unternehmen im Heimatland |
| Sozialversicherung | in Deutschland, über die Familie | eigene Verantwortung der Betreuungskraft | im Heimatland, belegt durch A1-Bescheinigung |
| Aufwand für die Familie | hoch | mittel | gering |
| Wichtigstes Risiko | Fehler bei Anmeldung und Abrechnung | Scheinselbstständigkeit | unklare Weisungen und Verträge |
Grundlage: Gutachten „Rechtskonforme Betreuung in den eigenen vier Wänden" im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums (2019)
Direktanstellung im Privathaushalt
Die Familie oder die pflegebedürftige Person wird Arbeitgeber. Das ist rechtlich das einfachste Modell, bringt aber alle Pflichten eines Arbeitgebers mit sich:
- schriftlicher Arbeitsvertrag mit Arbeitszeit, Lohn, Urlaub und Kündigungsfristen
- Anmeldung zur Sozialversicherung und zur gesetzlichen Unfallversicherung
- Lohnabrechnung und Abführung von Beiträgen und Lohnsteuer
- Lohnfortzahlung bei Krankheit und bezahlter Urlaub
- Mindestlohn, 2026 mindestens 13,90 € pro Stunde
Fällt die Betreuungskraft aus, organisiert die Familie selbst Ersatz.
Selbstständige Betreuungskraft
Die Betreuungskraft arbeitet auf eigene Rechnung, oft mit einem Gewerbe im Heimatland. Das wirkt unkompliziert. Das Problem: Wer im Haushalt lebt, feste Zeiten einhält und Anweisungen folgt, arbeitet meist nicht selbstständig. Dann liegt eine Scheinselbstständigkeit vor. Die Folgen treffen vor allem den Auftraggeber: Rückwirkend entsteht ein Arbeitsverhältnis, mit möglichen Nachzahlungen für Sozialversicherung, Urlaub und Feiertage.
Klarheit schafft ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung.
Entsendung durch ein ausländisches Unternehmen
Die Betreuungskraft ist bei einem Unternehmen in ihrem Heimatland angestellt und wird für eine begrenzte Zeit nach Deutschland entsandt. Eine A1-Bescheinigung belegt, dass sie dort sozialversichert ist. Deutsches Arbeitsrecht und der Mindestlohn gelten trotzdem, auch für Bereitschaftszeiten (Bundesarbeitsgericht, 2021).
Wichtig im Alltag: Das Weisungsrecht liegt beim Arbeitgeber der Betreuungskraft. Absprachen zum Tagesablauf sind üblich. Gibt die Familie der Betreuungskraft umfassend Anweisungen wie ein Arbeitgeber, kann das rechtlich als Arbeitnehmerüberlassung gewertet werden. Dafür gelten eigene Voraussetzungen.
Häufig organisiert eine Vermittlungsagentur in Deutschland die Entsendung, begleitet die Familie und kümmert sich um Wechsel.
Regeln für alle Modelle
- Medizinische Behandlungspflege bleibt Aufgabe eines Pflegedienstes.
- Unterkunft und Verpflegung stellt in der Regel die Familie.
- Pflegegeld lässt sich in jedem Modell frei verwenden.
- Steuer: Kosten für Pflege und Betreuung im Haushalt sind nach § 35a EStG teilweise absetzbar.
Welches Modell passt?
Das hängt davon ab, wie viel Verantwortung Ihre Familie selbst übernehmen möchte und kann. Wer die Aufgaben eines Arbeitgebers scheut oder weit entfernt wohnt, ist mit einer Entsendung und einer festen Ansprechperson meist entspannter aufgestellt. Wer eine Betreuungskraft bereits kennt und die Verwaltung übernehmen kann, prüft die Direktanstellung.
Nah & Da arbeitet mit geprüften Partneragenturen im Entsendemodell. Die A1-Bescheinigung stellen wir auf Anfrage zur Verfügung. Leistungen und Kosten im Detail
- Gutachten „Rechtskonforme Betreuung in den eigenen vier Wänden", Prof. Thüsing im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums, August 2019
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.06.2021, 5 AZR 505/20
- Bundesregierung: Mindestlohn 2026
- § 35a EStG (gesetze-im-internet.de)

