Warum Auszeiten wichtig sind
Wer jeden Tag pflegt, gerät leicht an die eigenen Grenzen. Müdigkeit, Rückenschmerzen oder Gereiztheit sind oft erste Anzeichen. Ein Urlaub hilft deshalb, die Pflege auf Dauer gut zu bewältigen.
Vertretung zu Hause
Über die Verhinderungspflege übernimmt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 die Kosten einer Vertretung, bis zu acht Wochen im Jahr. Das kann ein Pflegedienst sein, eine Privatperson oder eine Betreuungskraft im Haushalt. Ihr Angehöriger bleibt dabei in der vertrauten Umgebung. Alle Details: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege 2026
Versorgung in einer Einrichtung
In der Kurzzeitpflege wird Ihr Angehöriger für die Zeit Ihres Urlaubs in einer stationären Einrichtung versorgt. Sie wird aus demselben Jahresbetrag bezahlt wie die Verhinderungspflege. Plätze sind in vielen Regionen knapp. Fragen Sie deshalb mehrere Monate vorher an, besonders für die Sommerferien.
Kur für pflegende Angehörige
Leidet die eigene Gesundheit, kommt eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme in Frage (§ 23 und § 40 SGB V). Beantragt wird sie über die Hausärztin oder den Hausarzt bei der Krankenkasse. Meist dauert sie drei Wochen.
Ihr Angehöriger ist in dieser Zeit versorgt: Seit dem 1. Juli 2024 haben Pflegebedürftige Anspruch auf Versorgung in derselben Einrichtung, in der die pflegende Person die Kur macht (§ 42b SGB XI). Dieser Anspruch gilt unabhängig vom Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Alternativ ist eine Kurzzeitpflege an einem anderen Ort möglich.
Gemeinsam verreisen
Manche Familien verreisen gemeinsam mit dem pflegebedürftigen Angehörigen. Es gibt barrierefreie Unterkünfte und Reiseangebote mit Unterstützung vor Ort. Klären Sie vorher, ob Pflegedienst oder Hilfsmittel am Urlaubsort verfügbar sind.
So planen Sie die Auszeit
- Zeitraum früh festlegen und mit Geschwistern oder anderen Angehörigen abstimmen
- Form der Vertretung wählen: zu Hause, in einer Einrichtung oder in der Kur-Einrichtung
- Plätze oder Vertretung rechtzeitig anfragen
- Pflegekasse informieren und Belege sammeln
- Übergabe vorbereiten: Medikamentenplan, Gewohnheiten, Kontakte
- Pflegegeld beachten: Es läuft während einer tageweisen Vertretung zur Hälfte weiter
Wird die Pflege auf Dauer zu viel, kann eine Betreuungskraft im Haushalt den Alltag übernehmen. Leistungen und Kosten im Detail
- § 23, § 40 SGB V · § 37 Abs. 2, § 39, § 42, § 42a, § 42b SGB XI (gesetze-im-internet.de)
- Bundesgesundheitsministerium: Pflegerische Versorgung bei Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen der Pflegeperson
- Bundesregierung: Kraft für den Alltag gewinnen, die Kur für pflegende Angehörige

